Beachten Sie bitte folgende wichtige Informationen zu Ihrem Reisevertrag:


 

Reiseveranstalt

 

Reiseveranstalterpflichten

 

 

 

 

Kellers Reisen oder entsprechender Paketer

 

  ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des

 

BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.

 

Beistandspflicht des Reiseveranstalters:

 

   Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes Beistand nach §651q des BGB benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen, wenden Sie sich

 

bitte an:

 

           Kellers Reisen, Gladbacher Str. 458, 41748 Viersen

 

Tel.: 02162-10880, Fax: 02162-269984

 

Mängelanzeige:

 

Bitte beachten Sie Ihre Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.

 

Alleinreisende Minderjährige:

 

Minderjährige, die ggf. ohne Begleitung durch ein Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, können von den Sorgeberechtigten wie folgt kontaktiert

werden:

 

(Kellers Reisen nimmt auf Pauschalreisen keine minderjährigen Personen ohne Begleitung mit)

 

Reklamationen:

 

Wegen evtl. Beschwerden, die Sie nach Ihrer Rückkehr vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an:

 

Kellers Reisen, Gladbacher Str. 458, 41748 Viersen

 

Tel.: 02162-10880, Fax: 02162-269984

 

Verbraucherstreitbeilegung:

 

Kellers Reisen weist im Hinblick auf §36 des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Kellers Reisen derzeit nicht an einer freiwilligen 

 

Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung vor Anreise verpflichtend würde, informiert Kellers Reisen die

 

Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

 

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform:

 

Kellers Reisen weist für alle Reiseverträge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

 

http.//eec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

 

Ersatzperson:

 

Kunden haben das gesetzliche Recht, gemäß §651e BGB von Kellers Reisen durch Mitteilung auf einen dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner

ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Kellers Reisen e.V. 7 Tage

vor  Reisebeginn zugeht.

 

Hinweise zur Datenverarbeitung:

 

Die von Ihnen in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informaionen und

 

Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren

Sie in unserer Datenschutzerklärung welche Sie jederzeit unter: www.kellers-reisen.de oder im Katalog oder bei uns im Büro einsehen können.

 

Bestätigung Ihrer telefonisch gegebenen Einwilligungs-

 

erklärung zur werblichen Kontaktaufnahme:

 

Hiermit bestätigen wir Ihnen die von Ihnen bei telefonischer Buchung gegebene Einwilligungserklärung, dass wir Sie zukünftig unter unserer Email/ Telefonnr ,

 

über neue Angebote und Reisen informieren dürfen. Wenn Sie diese Einwilligung nicht geben wollten oder wenn Sie diese widerrufen möchten, können Sie

dies jederzeit tun. Beachten Sie bitte auch unsere vorstehenden Hinweise zur Datenverarbeitung.

 

Hinweise zum Versicherungsombudsmann:

 

Für den Fall, dass Sie über uns eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, geben wir Ihnen nachfolgend die Kontaktdaten des Ombudsmann der

Versicherung bekannt:

 

Für Reiserücktritts- und Gruppenversicherungen Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel.: 0184/224424,

Fax: 01804/224425      Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

 


 

 



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